Allgemeine Geschäftsbedingungen (gem. Berufsverband SGD Swiss Graphic Designers)

AGBs BrandingContext Josef Knechtle

1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und BrandingContext Josef Knechtle. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.

2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

GRUNDSÄTZE

3. Leistungen
BrandingContext erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse konzeptionelle, gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen. Die Leistungen werden gemäss Angebot und den vereinbarten Honoraransätzen in Rechnung gestellt. Bei grossen Projekten werden die Aufwände gemäss den vereinbarten Honoraransätzen monatlich in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Leistungen, die zum Zeitpunkt des ersten Angebotes nicht bekannt waren, werden frühzeitig in einem Zusatzangebot erfasst und gemäss den darin vereinbarten Honoraransätzen in Rechnung gestellt.

4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
BrandingContext verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Er verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

5. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von BrandingContext geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Vorlagen, Reinzeichnungen usw.) gehören BrandingContext. BrandingContex kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber oder auch zukünftige externe Partner/Lieferfanten wie z.B. Grafiker, Agenturen, Druckereien etc. ohne Einverständnis von BrandingContext nicht berechtigt sind, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen an einzelnen Gestaltungselementen vorzunehmen. Ebenfalls ausdrücklich untersagt ist das Rekonstruieren oder „Nachbauen“ von Teilen oder ganzen Gestaltungselementen. BrandingContext ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über.

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch BrandingContext geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von BrandingContext geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten wie z.B. von Indesign, Illustrator, Photoshop, Word etc. aus.
Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln.
Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von BrandingContext einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

7. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks BrandingContext verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 15’000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann BrandingContext ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber BrandingContext in jeder Hinsicht schadlos.

9. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst BrandingContext Leistungen Dritter, die er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss.

10. Aufbewahren von Unterlagen
BrandingContext Josef Knechtle ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von BrandingContext die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.

11. Wettbewerbe, Konkurrenzpräsentationen
BrandingContext Josef Knechtle beteiligt sich an:
a. Wettbewerben, die dem SGD (Swiss Graphic Designers) Wettbewerbsreglement entsprechen,
b. Konkurrenzpräsentationen, die für alle Teilnehmenden gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Teilnehmenden müssen allen namentlich bekannt sein. Die Entschädigung muss für alle Teilnehmenden identisch sein.

12. Einzelpräsentationen
Entschädigungen für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Im Übrigen gelten vorher vereinbarte Honoraransätze.

13. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind BrandingContext unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. BrandingContext Josef Knechtle steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

 

HONORAR

14. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung kostenfrei. 

15. Richtofferte und Honorarabrechnung
Die Leistungen werden gemäss Angebot/Richtofferte und den darin vereinbarten Honoraransätzen in Rechnung gestellt. Bei grossen Projekten werden die Aufwände gemäss den vereinbarten Honoraransätzen monatlich in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Leistungen und notwendiger Mehraufwand, die zum Zeitpunkt des ersten Angebotes nicht bekannt waren oder aufgrund veränderter Vorgaben anstehen, werden frühzeitig in einem Zusatzangebot erfasst und gemäss den darin vereinbarten Honoraransätzen in Rechnung gestellt.

16. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat BrandingContext Anrecht auf:

a. Verrechnung seiner bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b. Verrechnung seiner Unkosten, Reisespesen und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.

Darüber hinaus hat BrandingContext das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei BrandingContext.

17. Abrechnung
BrandingContext nimmt die Abrechnung auf der Grundlage des Angebotes/Richtofferte und der erfolgten Leistungen vor.

18. Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung des Auftrags stellt BrandingContext Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat BrandingContext Anspruch auf eine angemessene Akontozahlungen oder die monatliche Abrechnung nach effektivem Aufwand.

19. Berater- und Vermittlungskommissionen
BrandingContext hat das Recht, Berater- und Vermittlungskommissionen von Drittfirmen zu verlangen. Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich BrandingContext.

20.Honorarstreitigkeiten
Sowohl dem Auftraggeber wie auch BrandingContext steht zur Überprüfung von beanstandeten Forderungen und zur Beurteilung von Honorarstreitigkeiten die Rechtsberatung SGD (Swiss Graphic Designers) zur Verfügung.

 

RECHTLICHES

21. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und BrandingContext Josef Knechtle unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von BrandingContext Josef Knechtle nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art.394ff. über den einfachen Auftrag.

22. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von BrandingContext Josef Knechtle.

Im Interesse der Lesbarkeit sind die männlichen Personenbenennungen als Kurzform für beide Geschlechter zu lesen.
Quelle © 2015 SGD Swiss Graphic Designers | Berufsverband, Association professionnelle, Associazione professionale | www.sgd.ch

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